Der Steuersatz für Rentner

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ab 2005 wurde in Deutschland die Besteuerung der Alterseinkünfte neu geregelt.

Diese Neuregelung ergab sich aus der Notwendigkeit, ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen.

Seit diesem Zeitpunkt begann die Umstellung des Besteuerungssystems der Renten und Pensionen.

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Änderung des Besteuerungssystems für Rentner

Diese Änderung bedeutete, dass das Besteuerungssystem für Renten von einer vorgelagerten Besteuerung auf eine nachgelagerte Besteuerung sukzessive umgestellt wird. Kurz gesagt: Ein immer höherer Anteil der Renten werden nach dem Eintritt des Rentenfalles besteuert.

Damit diese Änderungen weder für die derzeitigen Rentner noch für die derzeitigen Beitragszahler zu einem Problem werden, änderte sich der Steuersatz für Rentner bis 2020 jährlich nur um 2%. Seit 2020 steigt er jedes Jahr um 1%. Die gesamte Umstellung wird 35 Jahre dauern.

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Konkrete Berechnung

Konkret wird das so berechnet, dass bei Renteneintritt im Jahr 2005 50% des Rentenbetrages versteuert werden müssen. Dabei wird vorausgesetzt, dass außer der Rente keine weiteren Einnahmen vorliegen.

Diese 50% des Rentenbeitrages liegen jedoch oftmals unter dem steuerlichen Minimum (Grundfreibetrag), sodass Renten (bei Renteneintritt 2005) in den meisten Fällen steuerfrei bleiben.

Entscheidend für den Steuersatz als Rentner ist das Jahr, in dem die Rentenzahlung beginnt. Seit 2020 steigt der Steuersatz jedes Jahr um 1% (bis 2020 stieg er jedes Jahr um 2%), bis 2040 100% erreicht sind.

Beispiele

  • Renteneintritt 2005: 50% der Rente wird besteuert
  • Renteneintritt 2006: 52% der Rente wird besteuert
  • Renteneintritt 2007: 54% der Rente wird besteuert
  • ...
  • Renteneintritt 2010: 60% der Rente wird besteuert
  • Renteneintritt 2011: 62% der Rente wird besteuert
  • ...
  • Renteneintritt 2020: 80% der Rente wird besteuert
  • Renteneintritt 2021: 81% der Rente wird besteuert
  • Renteneintritt 2022: 82% der Rente wird besteuert
  • ...
  • Renteneintritt 2040 oder später: 100% der Rente wird besteuert

Ziel: Arbeitnehmer und Rentner sollen in gleichem Maße profitieren

Im Gegenzug zu dieser Steueranhebung bei der Auszahlung der Rente, also der Anhebung der nachgelagerten Besteuerung, wird die Besteuerung des Einkommens, aus den Zahlungen, die in Rentenkasse geleistet werden, verringert.

So wird ein gleitender Übergang geschaffen, der Arbeitnehmer und Rentner nicht über Gebühr belastet.

Viele Rentner haben Angst, dass sie ihre Rente nunmehr besteuern müssen und vom Finanzamt eine entsprechende Mitteilung erhalten. Auch wenn das Finanzamt den Rentner auffordert, erstmalig eine Steuererklärung abzugeben, ist diese Angst in der Regel unbegründet. Das passiert in der Anfangsphase der Rentenbesteuerung häufiger, damit sich das Finanzamt einen Überblick über die Einkünfte eines Rentners verschaffen kann.

Geschuldet ist diese Veränderung in der Besteuerung der Einkünfte von Rentnern und Senioren die allgemeine Entwicklung der Gesellschaft: Immer mehr Menschen werden älter als früher, während gleichzeitig weniger Kinder als früher geboren werden.

Die meisten Rentner liegen unter der Besteuerungsgrenze

Bei den meisten Rentnern liegen jedoch keine Einkünfte außerhalb der Rente vor, die etwa zu versteuern wären. Und der sogenannte Ertragsanteil der Rente, also jene Summe, die die Berechnung des Steuersatzes Rentner ergibt, ist meist unterhalb der Besteuerungsgrenze.

Um dies genau feststellen zu können, versendet das Finanzamt zunächst an die meisten Rentner die Aufforderung, eine Steuererklärung abzugeben. Den Rentnern ist geraten, sich bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung professioneller Hilfe zu bedienen, etwa bei einem Lohnsteuerhilfeverein.


Quellen & Einzelnachweise

  1. Deutsche Rentenversicherung: Besteuerung der Rente »
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 22 Arten der sonstigen Einkünfte »

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