Das Gehalt als Notar

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ein Notar stellt Urkunden und Beglaubigungen aus. Er kümmert sich zudem um die Hinterlegung von Wertgegenständen und Geld. Obwohl er ein öffentliches Amt bekleidet, arbeit er auf selbständiger Basis. Ein Notar kann für seine Tätigkeit nur festgelegte Gebührensätze erheben.

Brutto Gehalt als Notar

Beruf Notar/ Notarin
Monatliches Brutto 5.522,08€
Monatliches Netto 3.402,07€
Jährliches Brutto 66.264,96€
Jährliches Netto 37.271,69€
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1

Monatliches Netto 3.527,41€
Jährliches Netto 37.422,02€

Monatliches Netto 3.919,32€
Jährliches Netto 38.947,69€

Monatliches Netto 3.527,41€
Jährliches Netto 37.422,02€

Monatliches Netto 3.042,84€
Jährliches Netto 36.768,63€

Monatliches Netto 3.000,84€
Jährliches Netto 36.723,63€

Das Gehalt eines Notars varriert je nachdem, wie viele und welche Aufträge er erhält. Im Durchschnitt verdient ein Notar 5.522,08€ brutto im Monat. Das durchschnittliche Jahresbruttogehalt liegt bei ca. 66.264,96€.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was macht ein Notar?
  2. Besonderheiten zum Gehalt als Notar
  3. Aufgaben eines Notars
  4. Ausbildung zum Notar
  5. Verdienen Sie als Notar genug?

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Was macht ein Notar?

Ein Notar oder eine Notarin hat die Aufgabe, Beurkundungen sowie Beglaubigungen auszustellen. Darüber hinaus kümmert er sich um die Hinterlegung von Wertgegenständen und Geld. Es gibt hauptberufliche Notare und Anwaltsnotare, die auch als Rechtsanwalt zugelassen sind.

Obwohl Notare ein öffentliches Amt bekleiden, arbeiten sie selbstständig. Damit unterscheiden sie sich von Richtern und Staatsanwälten. Notare tragen das volle unternehmerische Risiko für ihre Kanzlei, so wie es bei Rechtsanwälten der Fall ist.

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Besonderheiten zum Gehalt als Notar

Der Notar arbeitet in aller Regel auf selbstständiger Basis in seinem eigenen Notariat. Somit gibt es kein Gehalt im klassischen Sinne.

Allerdings darf ein Notar für seine Tätigkeiten nur festgelegte Gebührensätze verlangen, die in dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschrieben sind. Somit ist das Gehalt des Notars stark davon abhängig, mit welchen Anliegen die Kunden zu ihm kommen.

Aufgaben eines Notars

Die Hauptaufgabe eines Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften. Hauptsächlich geht es dabei um Grundstücks-, Gesellschafts-, Familien- und Erbangelegenheiten.

Bewegliche Gegenstände können formfrei erworben werden. Bei einem Grundstück bzw. einer Immobilie ist dies nicht der Fall. Bei Eigentumsübertragungen muss ein Notar immer hinzugezogen werden, damit der Eigentumswechsel rechtskräftig ist.

Notarielle Beurkundungen sind auch für ein Testament oder einen Ehevertrag erforderlich. Notare bieten auch eine Beratung an, bevor ein Grundstück erworben oder ein Testament erstellt werden soll.

Die Aufgaben des Notars auf einen Blick:

  • Beurkundungen jeder Art
  • Beglaubigungen von Urkunden, Unterschriften, Handzeichen, Abschriften
  • Durchführung von Verlosungen, Auslosungen und (freiwilligen) Versteigerungen
  • Erstellung von Vermögensverzeichnissen
  • Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen
  • Vorbereitungen und Abschließung von Grundstücksgeschäften, Testamenten, Ehe- und Erbverträgen

Ausbildung zum Notar

Eine duale Ausbildung zum Notar gibt es nicht. Wer diesen Beruf anstrebt, kommt um das Jurastudium nicht herum. Der Werdegang sieht dabei ungefähr wie folgt aus:

  • Studium der Rechtswissenschaft: ca. 9 Semester
  • Rechtsreferendariat: ca. 2 Jahre
  • Anwärterdienst als Notarassessor/in: 3 Jahre
  • Ablegung einer notariellen Fachprüfung: im Anschluss des Anwärterdienstes
  • Notarspezifischen Fortbildungen: einmal im Jahr

Für den Beruf des Notars sind beide juristische Staatsexamen unabdingbar. Das erste Staatsexamen wird zum Ende des Jurastudiums absolviert. Das zweite Examen muss am Ende des Rechtsreferendariats erlangt werden.

Erst im Anschluss kann der Anwärterdienst als Notarassessor angetreten werden, der auf den Beruf des Notars vorbereitet. Nach dem Anwärterdienst kann die abschließende notarielle Fachprüfung abgelegt werden.

Auch wenn man bereits mehrere Jahre als Notar tätig ist, muss jährlich eine Notarfortbildung im Rahmen von mindestens 15 Stunden besucht werden.

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Einzelnachweise


  1. Bundesagentur für Arbeit: Notar/in
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare

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