Stundenlohn berechnen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Stundenlohnrechner


Stundenlohn

Mit einem Stundenlohnrechner lässt sich aus dem monatlichen Bruttolohn der Stundenlohn berechnen. Als gesetzliche Grundlage für den Stundenlohn dient der § 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) (1).

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Stundenlohn berechnen

Ein Stundenlohnrechner ist ein wichtiges Instrument, wenn man sich mit Themen wie Entlohnung, Steuern und Steuerklassen befassen möchte.

Um den Brutto Stundenlohn schnell und unkompliziert auszurechnen, benötigt man lediglich die folgenden Angaben:

  • Bruttolohn pro Monat
  • Arbeitszeit pro Woche (in Stunden anzugeben)

Verwendung Stundenlohnrechner

Für einen Arbeitnehmer gibt es kaum eine interessantere Zahl als den Stundenlohn, den er verdient (2). Vor allem bei einem bevorstehenden Arbeitsplatzwechsel gewinnt der Stundenlohn an Bedeutung.

Man kann einen Stundenlohnrechner beispielsweise dazu nutzen, verschiedene Stellenangebote miteinander zu vergleichen, indem man den jeweils angebotenen Lohn ausrechnet. Hat man nur den reinen Stundenlohn als Information, lässt sich mit dem Stundenlohnrechner auch der Monatslohn oder das Gehalt berechnen.

  • Wer viele Überstunden oder Resturlaubstage hat, sollte im Idealfall nicht eine Auszahlung anstreben, sondern die geleisteten Stunden bzw. zustehenden Urlaubstage mit Freizeit reduzieren. Eine Auszahlung solcher Zeiten rentiert sich für den Arbeitnehmer aufgrund der Versteuerung in den allermeisten Fällen nicht.

Auch bei anstehenden Lohnerhöhungen kann der Stundenlohnrechner von Nutzen sein. Mit ihm lässt sich die Lohnsteigerung errechnen, falls diese nicht von einem Tarifvertrag vorgegeben ist. Dies ist für all die Arbeitnehmer wichtig, deren Entlohnung nicht von einem solchen Tarifvertrag abgedeckt wird.

Dazu muss der Arbeitgeber zum jeweiligen Arbeitgeberverband gehören und der Arbeitnehmer muss Mitglied in der Gewerkschaft sein, die den Tarifvertrag ausgehandelt hat. Nur dann hat man Anspruch auf den tariflich festgesetzen Lohn. Zahlreiche Arbeitgeber verlassen ihre Verbände, um nicht an die Tarifbindung gekettet zu sein.

Einzelnachweise & Quellen

(1) Mindestlohngesetz (MiLoG) § 1 »
(2) Kiepe, Marianne: Personalabrechnung auf den Punkt: Handbuch für Unternehmen »

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