Kinderfreibetrag beantragen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Mehr Netto durch Antrag auf Kindergeld?

Der Kinderfreibetrag lohnt sich für Alleinerziehende mit einem Mindestjahreseinkommen von 30.000 Euro bzw. für Paare mit einem Jahreseinkommen von mindestens 60.000 Euro.
Diese Summe gelten, wenn alle steuerlichen Abzugsmöglichkeiten auch tatsächlich bereits von den Einkünften abgezogen worden sind.

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So den Kinderfreibetrag beantragen

Wer einen Kinderfreibetrag sofort nach der Geburt des Kindes geltend machen will, muss diesen Steuerfreibetrag beantragen. Nach der Geburt eines Kindes kann man die Lohnsteuerermäßigung für das Kind - also den Kinderfreibetrag - direkt beantragen.

Wer nicht selbst tätig werden will, wartet die Prüfung der jährlichen Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt ab, ob der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist als das Kindergeld.

PDF Formular Kinderfreibetrag beantragen

Erfolgte bereits im Vorjahr eine Antragsstellung und haben sich die Steuerfreibeträge nicht verändert, reichen die Angaben zur Person sowie das Ausfüllen des Abschnitts „Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren“ im Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

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Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Mit unserem Kinderfreibetragsrechner können Sie im Handumdrehen ermitteln, ob sich für Sie der Kinderfreibetrag auszahlt oder ob Sie vom Kindergeld mehr profitieren.

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Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

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  • Wenn man den Kinderfreibetrag nicht gesondert beantragt, wird erst bei der nächsten Einkommensteuererklärung berechnet, ob sich für die Eltern der Kinderfreibetrag lohnt oder das Kindergeld.

Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

Beantragen sollte man zunächst beide Leistungen, auch wenn man streng genommen nur eine in Anspruch nehmen darf.

Das Kindergeld wird allerdings bei der zuständigen Familienkasse beantragt.

Beim Kindergeld wird der Freibetrag indirekt sofort ausgezahlt. Es handelt sich nämlich um steuerbefreites Einkommen. Diese Einkünfte werden also nicht für die Berechnung der Einkommensteuer aufgeschlagen.

Es kann passieren, dass die Steuerersparnis, die sich deshalb ergibt, nicht an diejenige heranreicht, die man durch den Kinderfreibetrag erreicht hätte. Dies überprüft das Finanzamt automatisch bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung im Rahmen der Günstigerprüfung.

Bewahrheitet sich der Verdacht, erhält man die Differenz ausgezahlt. Waren die Steuervorteile durch das Kindergeld größer, muss einen dies jedoch nicht sorgen. Die Differenz darf man behalten. Der Staat bezeichnet diese zusätzliche Steuersubvention als 'Förderung der Familien' und verzichtet auf eine Rückzahlung.

An wen kann man den Kinderfreibetrag übertragen?

Als Eltern erhält man pro Kind einmal den vollen Steuerfreibetrag. Dieser wird auf die Elternteile aufgeteilt. Allerdings kann man § 32 Abs. 6 Satz 6-11 des Einkommensteuergesetzes den Freibetrag von einem auf den anderen Elternteil übertragen.

Außerdem kann man den Kinderfreibetrag auf Groß- oder Stiefeltern übertragen, sofern das Kind bei ihnen lebt oder sie diesem gegenüber die Unterhaltspflicht haben.

Einzelnachweise


  1. Familienportal: Steuerentlastungen

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