Einkommensgrenze beim Kindergeld

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die früher geltende Einkommensgrenze beim Kindergeld wurde im Jahre 2012 ersatzlos gestrichen. Seitdem ist es jedem anspruchsberechtigten, volljährigen Kind möglich, Kindergeld unabhängig seines Einkommens zu erhalten.

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Einkommensgrenze beim Kindergeld ersatzlos abgeschafft

Die Einkommensgrenzen lagen bis zum Zeitpunkt der Abschaffung im Jahre 2012 bei 8004 Euro jährlich.

Wurde diese Einkommensgrenze auch nur um einen Euro überschritten, fiel der gesamte Anspruch auf Kindergeld weg. Und das konnte einen erheblichen Verlust nach sich ziehen.

Wie wird das Kindergeld gestaffelt?

Die Höhe der Leistungen ist gestaffelt nach der Anzahl der eigenen im Familienhaushalt lebenden Kinder:

  • 250 Euro im Monat für das erste und zweite Kind
  • 250 Euro im Monat für das dritte Kind
  • 250 Euro im Monat ab dem Kind Nummer vier

Auf ein Minimum von 250 Euro monatlich darf sich dank der Abschaffung der Grenzen nunmehr also auch jeder über 18-Jährige in der Ausbildung in 2024 freuen.

Diese Regelung gilt theoretisch bis zum 25. Lebensjahr.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Höhe des Kindergeldes

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