Die Altersrente - finanzielle Basis für den Ruhestand

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer in Deutschland eine bestimmte Altersgrenze erreicht, die Mindestversicherungszeit erfüllt und zudem verschiedene versicherungstechnische Voraussetzungen erfüllt, der hat ein Anrecht auf Altersrente. Diese Leistung wird von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht und soll die Lebensarbeitsleistung des bezugsberechtigten Steuerpflichtigen honorieren.

Rechtsgrundlage ist § 33 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Altersrente berechnen

Die ungefähre Berechnung der Altersrente können Sie mit dem Altersrente Rechner durchführen.

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Welche Arten der Altersrente gibt es?

Der Gesetzgeber hat im zugrundeliegenden Paragrafen des Sozialgesetzbuches verschiedene Arten von Altersrente aufgelistet. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf die folgenden Rentenarten im Bereich der Altersrente:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährig versicherte Personen
  • Altersrente für besonders langjährig versicherte Personen
  • Altersrente für Schwerbehinderte
  • Altersrente für Bergleute, die langjährig unter Tage tätig waren
  • Altersrente aufgrund von Altersteilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit (ausschließlich für vor 1952 geborene Personen)
  • Altersrente für Frauen (ausschließlich für vor 1952 geborene Personen)
  • Die am häufigsten beanspruchte Rente ist die Regelaltersrente bzw. die Rente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte. Grund dafür ist die immer höhere Lebenserwartung bei Männern und Frauen.

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Ab wann gibt es Altersrente?

Im Zuge gesetzlicher Änderungen wurden die Altersgrenzen bezüglich der Regelaltersrente neu gestaltet. Das Renteneintrittsalter wird sich zwischen 2012 und 2029 in mehreren Stufen von 65 auf 67 Jahre erhöhen. Wer vor 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren in Rente gehen.

Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 wird die Anhebung zunächst in monatlichen Schritten erfolgen (also etwa 65 Jahre + 4 Monate für Versicherte mit dem Geburtsjahr 1950 oder 65 Jahre + 11 Monate für den Geburtsjahrgang 1957), ab dem Jahr 2024 erfolgt die Anhebung dann in 2-Monats-Schritten (z. B. 66 Jahre + 6 Monate für den Jahrgang 1961 und 66 Jahre + 8 Monate für das Geburtsjahr 1962). Für alle Versicherten, die 1964 oder später geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Die genauen Eintrittstermine kann man bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen. Der jeweilige Termin findet sich aber auch auf der jährlich zugestellten Renteninformation, auf der auch die voraussichtliche Höhe der Rente vermerkt ist.

Altersrente beantragen

Die Rente erhält man als Versicherter nicht automatisch, man muss sie bei der Deutschen Rentenversicherung eigens beantragen. Damit die Auszahlung rechtzeitig starten kann, wird empfohlen, den entsprechenden Antrag circa 3 Monate vor dem Renteneintritt einzureichen. Die Rentenversicherung kontrolliert dann anhand der Unterlagen und dem Rentenkonto, ob der Antragsteller alle Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt.

  • Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst in der Lage ist, den Antrag auf Rente einzureichen, darf eine Vertrauensperson damit beauftragen. Diese Person benötigt eine vom eigentlichen Antragsteller unterzeichnete Vollmacht.

Die Antragsformulare für die Altersrente kann man auf der Website der Deutschen Rentenversicherung aufrufen und als pdf-Datei herunterladen. Eine elektronische Übermittlung des Antrags an die Rentenversicherung ist nach einer elektronischen Identifizierung (mittels dem elektronischen Identitätsnachweis oder durch eine elektronische Signaturkarte) ebenfalls möglich.

Wie lässt sich die Höhe der Altersrente berechnen?

Um zu erfahren, wie hoch die Rente einmal sein wird, kann man verschiedene Renten Rechner verwenden, die es im Internet gibt. Auch die Deutsche Rentenversicherung bietet einen solchen Rechner an.

In solche Formulare muss man lediglich sein Geburtsdatum eingeben und verschiedene Fragen beantworten, etwa, ob eine Schwerbehinderung vorliegt, ob man im Bergbau tätig war oder ähnliches. Auch das momentane Bruttogehalt wird abgefragt. Beim Rechner der Rentenversicherung muss man zudem Angaben aus der letzten Renteninformation eintragen (Datum der Versicherungszeiten, Höhe der Regelaltersrente). Als Ergebnis erhält man den voraussichtlichen Betrag der Rente.

Altersrente für schwerbehinderte Personen

Wer schwerbehindert ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf den Bezug einer Rente. Damit man eine solcher erhält, muss man über die notwendige Versicherungszeit von 35 Jahren verfügen, das entsprechende Eintrittsalter für die die Rente haben (zwischen 60 und 65 Jahren) und muss zudem zu Beginn des Rentenbezugs als Schwerbehinderter gemäß § 2 SGB IX anerkannt sein.

Muss man die Altersrente versteuern?

Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wurden neue Regeln für die Besteuerung von Renten geschaffen. Wer eine Rente bezieht, die den jährlichen Betrag von 11.604 Euro (Stand 2024) nicht übersteigt, unterliegt nicht der Steuerpflicht. Übersteigt die jährliche Rente diesen Grundfreibetrag, muss man die Altersrente versteuern.

Die Besteuerung wird sich bis zum Jahr 2040 stufenweise bis auf 100 % erhöhen. Wie hoch der Anteil der zu versteuernden Rente ist, hängt hauptsächlich davon ab, in welchem Jahr man in Rente geht. Wer beispielsweise im Jahr 2018 in Rente gegangen ist, muss 76 % seiner Rente versteuern. Wer hingegen 2030 das Rentenalter erreicht, dessen Rente wird zu 90 % besteuert.

Altersrente - Hinzuverdienst ist möglich

Wer die Regelaltersgrenze für die Rente erreicht hat und sich entschließt, weiterhin zu arbeiten, der darf unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen. Vor allem, wenn man auf die Rente zunächst nicht in Anspruch nimmt, erhöht sich diese pro Monat um 0,5 Prozent. Die Rente steigt auch dann, wenn man die Rente zwar in Anspruch nimmt, aber nebenbei weiterhin arbeitet. Zusätzlich steigen die Rentenbezüge, wenn man noch freiwillig weiter Beiträge leistet.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) § 33 »
  2. Bundesministerium der Finanzen: Besteuerung von Alterseinkünften »

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