Die Eigenheimzulage für Bauherren

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Baukindergeld wurde bis zum 31.03.2021 fortgeführt. Voraussetzung: Zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 musste die Baugenehmigung für einen Neubau erteilt bzw. der Kaufvertrag für einen Altbau unterschrieben worden sein. Nach dem Einzug kann der Antrag bis spätestens am 31.12.2023 gestellt werden.

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Entwicklung der Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage war eine staatliche Leistung, die man zwischen 1995 und 2005 beantragen konnte. Sie diente dazu, die Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum zu unterstützen. Vor allem Familien mit eher geringem Einkommen sollte so die Möglichkeit geboten werden, Wohneigentum zu erwerben bzw. zu bauen.

Ab dem Jahr 2006 gab es diese staatliche Leistung nicht mehr. Im Jahre 2018 wurde die Leistung als neue Eigenheimzulage erneut aufgelegt, allerdings unter der Bezeichnung Baukindergeld.

Die rechtliche Grundlage war das Eigenheimzulagegesetz (EigZulG). Für das Baukindergeld und die daraus entstehenden Leistungen ist ein Beschluss der 2018 gebildeten großen Koalition die Grundlage.

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Höhe der Eigenheimzulage in den Jahren 2018 bis 2021

Im Zeitraum von 2006 bis September 2018 gab es die Eigenheimzulage nicht und man konnte nur Mittel erhalten, wenn eine Eigenheimzulage bereits vor 2006 bewilligt wurde.

Baukindergeld wird genehmigt, wenn zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. März 2021 eine Immobilie gekauft oder gebaut wird.

In diesem Fall liefen die Zahlungen gemäß der alten Gesetzgebung weiter. Seit September 2018 kann eine bauwillige Familie mit Kindern Baukindergeld in Höhe von 1.200 € pro Jahr für insgesamt 10 Jahre beantragen. Diese Höhe gilt für den gesamten Zeitraum zwischen 2018 und 2021.

  • Wer sich nicht nur mit der neuen Eigenheimzulage in Form von Baukindergeld absichern möchte, der muss mit den Planungen noch nicht einmal begonnen haben. Für den Antrag genügt es z. B. schon, wenn man einen Bausparvertrag als zusätzliche Quelle für die spätere Finanzierung abgeschlossen hat.

Wer im Bundesland Bayern lebt, profitiert von einer bayerischen Sonderregelung. Bei Erfüllung verschiedener Voraussetzungen erhalten Bauwillige eine Einmalzahlung von 10.000 € als Zuschuss. Die Leistung wird bewilligt, wenn nachgewiesen ist:

  • dass für das entsprechende Bauobjekt eine baurechtliche Genehmigung nach dem 30.06.2018 erteilt wurde
  • dass ein notariell geschlossener und beglaubigter Kaufvertrag vorliegt
  • dass es sich um ein sogenanntes, genehmigungsfreies Bauprojekt handelt, für welches die Frist gemäß Art. 58 Bayerische Bauordnung (BayBO) nach dem 30.06.2018 abgelaufen ist

Anspruchsberechtigt sind alle, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz und Aufenthalt seit einem Jahr in Bayern haben, die seit mindestens 12 Monaten einer ununterbrochenen Tätigkeit in Bayern nachgehen und die Obergrenze beim Einkommen nicht überschreiten.

Für einen Haushalt aus Eltern und einem Kind liegt die erlaubte Höchstgrenze bei 90.000 €, für jedes weitere Kind werden bezüglich der Einkommensgrenze jeweils 15.000 € hinzugerechnet.

Eigenheimzulage - Voraussetzungen und Anspruchsberechtigte

Es gibt mehrere Bedingungen, an die die neue Eigenheimzulage beziehungsweise das Baukindergeld gebunden sind. Das bedeutet, eine Familie muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • der Kauf oder Bau von Wohneigentum muss geplant sein
  • es müssen Kinder vorhanden sein
  • das Brutto-Gesamteinkommen darf bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten

Dies bedeutet, dass beispielsweise eine Familie mit drei Kindern und einem jährlichen, zu versteuernden Bruttogehalt von maximal 120.000 € insgesamt 36.000 € innerhalb von 10 Jahren erhält, wenn sie einen entsprechenden Antrag auf Baukindergeld stellt.

Die neue Leistung wird übrigens nicht gewährt, wenn es sich bei dem geplanten Kauf- oder Bauobjekt um eine Ferien- oder Wochenendwohnung handelt.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Eigenheimzulagegesetz (EigZulG) »

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