Lohnrechner 2024, 2023, 2022

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ihr Bruttolohn ist das Gehalt ohne Abzüge.
Die Angabe Ihres Geburtsjahres ist erforderlich, um einen möglichen Altersentlastungsbetrag berücksichtigen zu können.
Die Steuerklasse ist maßgeblich für die Berechnung Ihres Nettolohns. Nach ihr richtet sich die Höhe der Abzüge.
  • Klasse 1 (ledig oder geschieden)
  • Klasse 2 (für Alleinerziehende)
  • Klasse 3 (verheiratet, höheres Einkommen)
  • Klasse 4 (verheiratet, gleiches Einkommen)
  • Klasse 5 (verheiratet, geringeres Einkommen)
  • Klasse 6 (für den Nebenjob, falls noch ein weiterer Hauptjob ausgeführt wird)
Falls Sie einer Kirche angehören, sind Sie automatisch kirchensteuerpflichtig. Dies wirkt sich unmittelbar auf Ihren Nettolohn aus. Bitte wählen Sie zutreffendes aus.
Kinderlose zahlen einen anderen Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung als Arbeitnehmer mit Kindern.
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag direkt vom Bruttolohn abgezogen. Eine private Krankenvollversicherung wird in der Regel von Beamten, Richtern, Selbständigen, Freiberuflern und Angestellten mit einem hohen Jahresbruttoeinkommen in Anspruch genommen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen, Alter und dem individuellen Gesundheitszustand.
Wenn Sie Ihre Krankenkasse auswählen, kann Ihr Nettogehalt noch genauer bestimmt werden, da jede Krankenkasse unterschiedliche Beitragssätze bestimmen kann. Dazu erhalten Sie mögliche alternative Vorschläge, falls es Krankenkassen gibt, die einen geringeren Beitragssatz fordern.
Alle Arbeitnehmer in Deutschland sind im Prinzip dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Für manche Berufsgruppen (Richter, geringfügig Beschäftigte, Beamte, Freiberufler etc.) gilt keine Versicherungspflicht. Trotzdem haben sie die Option in die Rentenversicherung einzuzahlen, falls sie in diese Art der Altersvorsorge investieren möchten.
In der Regel verfügen die meisten Arbeitnehmer über eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Darunter versteht man eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber erfolgt.
Falls Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen lassen haben, zahlen Sie im laufenden Kalenderjahr eine geringere Lohnsteuer, was sich wiederum auf Ihr Nettogehalt auswirkt.
Sachleistungen, die dem Arbeitnehmer zusätzliches zum Bruttolohn bereitgestellt werden (z.B. ein Firmenwagen)

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Mit dem Lohnrechner Brutto und Netto ermitteln

Mit dem Lohnrechner können Arbeitnehmer einfach ermitteln, welchen Nettolohn sie am Ende des Monats voraussichtlich erhalten. Der Gehaltsrechner berechnet die monatlich anfallenden Steuern und Sozialabgaben und zieht sie automatisch vom Bruttolohn ab.

Die Höhe der monatlichen Lohnabzüge hängt von individuellen Faktoren des Arbeitnehmers ab, beispielsweise dem Familienstand oder der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat).

Welche Angaben benötigt der Lohnrechner?

Für eine individuelle Berechnung des Nettogehalts benötigt der Lohnrechner Angaben zu Ihrer persönlichen Lebenssituation sowie zu Ihrem aktuellen Gehalt. Auf Basis Ihrer Daten, werden die anfallenden Lohnabzüge berechnet.

Zu den Daten, die in den Lohnrechner eingetragen werden müssen, zählen:

  • Bruttolohn: Ihr monatliches Gehalt ohne Abzüge
  • Geburtsjahr: Zur Berücksichtigung eines möglichen Altersentlastungsbetrags
  • Steuerklasse: Nach ihr richtet sich die Höhe der Abzüge
  • Kinder: Zur Berücksichtigung des Kinderlosenzuschlags in der Pflegeversicherung
  • Bundesland: Um regionale Unterschiede berücksichtigen zu können
  • Kirche: Wer der Kirche angehört, zahlt von seinem Lohn Kirchensteuer
  • Rentenversicherung: Gesetzlich oder privat?
  • Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat?
  • Krankenkasse: für gesetzlich Versicherte oder Höhe des PKV-Beitrags für privat Versicherte

Was wird beim Online Lohnrechner abgezogen?

Bevor man seinen Nettolohn erhält, werden bereits einige Beträge abgezogen. Dazu zählt unter anderem die Kirchensteuer. Wer einen Lohnrechner verwendet, erhält als Ergebnis also den Betrag, von dem schon alle Beiträge zur Sozialversicherung sowie die steuerlichen Abgaben abgezogen wurden.

Die monatlichen Lohnabzüge setzen sich zusammen aus:

  • Lohnsteuer: Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Höhe des Bruttogehalts ab. Sie wird in der Regel bereits durch den Arbeitgeber abgezogen und an das Finanzamt weitergeleitet.
  • Kirchensteuer: Kirchensteuer zahlen nur Arbeitnehmer, die einer Kirche angehören. Ihre Höhe ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
  • Rentenversicherung: Die gesetzliche Rentenversicherung dient der Altersvorsorge. Sie wird anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.
  • Krankenversicherung: Bei der Krankenversicherung haben Arbeitnehmer die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung.
  • Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen und wird als solche anteilig bon Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen.
  • Pflegeversicherung: Wie hoch die Pflegeversicherung ausfällt, hängt unter anderem davon ab, ob man Kinder hat. Für Kinderlose ist sie höher.

Im Bereich der genannten Versicherungen wird jeweils der Arbeitnehmeranteil vom Bruttogehalt abgezogen. Das Ergebnis des Lohnrechners zeigt, wie viel Nettolohn dem Arbeitnehmer nach Abzug aller relevanten Kosten vom eigentlichen Bruttolohn übrig bleibt.

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Wann sollte man einen Brutto Netto Lohnrechner nutzen?

Der Lohnrechner kann dabei helfen, bei einem geplanten oder erzwungenen Stellenwechsel den Betrag zu ermitteln, den man bei Antritt eines neuen Jobs nach allen Abzügen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung hat.

Aufgrund der angezeigten Ergebnisse durch den Brutto Netto Lohnrechner kann man außerdem auch einschätzen, ob es sich lohnen würde, in eine andere Steuerklasse zu wechseln. Dazu muss man lediglich immer die gleichen Angaben einfügen und die Steuerklasse verändern. So sieht man, bei welcher Steuerklasse man am Monatsende am meisten Nettolohn behalten könnte.


Quellen

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Steuerentlastungen
  2. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - § 5 Versicherungspflicht
  3. Bundesministerium der Finanzen: Lohn- und Einkommensteuerrechner

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