Vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei vielen Arbeitnehmern war die Anlage VL stets Teil der Steuererklärung, obwohl sie diese gar nicht selbst ausfüllen mussten.

Es handelte sich um ein Bescheinigungsformular für vermögenswirksame Leistungen.

Seit 2017 ist die Anlage VL vom Gesetzgeber durch das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung abgelöst worden.

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Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Bei derartigen Leistungen handelt es sich um Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Der Beschäftigte hat dabei das Recht, die genau Anlageform auszusuchen. Bedingung ist, dass die Leistungen § 2 Absatz 1 Fünftes Vermögensbildungsgesetz genügen.

Dies gilt für:

  • Das Beteiligungssparen
  • Das Bausparen
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Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Leistungen werden vom Staat zusätzlich über die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Beim Beteiligungssparen beträgt diese 20 Prozent, maximal jedoch 80 Euro für Ledige bzw. 160 Euro für Verheiratete. Beim Bausparen liegt die Sparzulage bei neun Prozent, jedoch maximal bei 43 Euro für Ledige bzw. 86 Euro für Verheiratete.

  • Vermögenswirksame Leistungen werden über die Steuererklärung nur dann vom Staat mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert, wenn bestimmte Höchstbeträge beim zu versteuernden Einkommen nicht überschritten werden.

Dies sind 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 Euro für Verheiratete beim Beteiligungssparen sowie 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium für Finanzen: Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung
  2. Bundesministerium der Justiz: Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (5. VermBG § 15)

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