Steuerfreibetragrechner

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Mit dem Steuerfreibetragrechner können Sie schnell und unkompliziert einen Steuerfreibetrag berechnen: Einfach Jahresbruttoeinkommen und Steuerklasse eingeben und dazu auswählen, welcher Steuerfreibetrag angezeigt werden soll.

Steuerfreibetragrechner


Geben Sie hier Ihre Lohnsteuerklasse ein.

  • Steuerklasse 1 = ledig
  • Steuerklasse 2 = alleinerziehend
  • Steuerklasse 3 = verheiratet, wenn Ehepartner SK 5 hat
  • Steuerklasse 4 = verheiratet, wenn Ehepartner auch SK 4 hat
  • Steuerklasse 5 = verheiratet, wenn Ehepartner SK 3 hat
  • Steuerklasse 6 = bei mehreren Jobs
  • Wenn Sie Ihre Steuerklasse nicht kennen, schauen Sie auf Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung nach. Ihre Steuerklasse ist unter„St. Kl“ vermerkt.
Geben Sie hier Ihr gesamtes Einkommen ein, das Sie innerhalb eines Kalenderjahres erhalten. Zu Ihrem gesamten Bruttoeinkommen zählt nicht nur Ihr Gehalt, sondern auch sonstige Einkünfte (z.B. aus Vermietung).
Ein Steuerfreibetrag: Wählen Sie diese Option aus, wenn Sie nur einen Steuerfreibetrag berechnen möchten.

Mehrere: Bei dieser Option können Sie beliebig viele Steuerfreibeträge auswählen, die bei der Berechnung berücksichtigt werden sollen.

Wie hilft der Steuerfreibetragrechner?

Der Steuerfreibetragrechner erspart lästige und umständliche Berechnungen. Mit unserem Steuerfreibetragrechner können Sie in kürzester Zeit und bequem von zuhause aus berechnen, wie viel Steuern sie konkret durch die Steuerfreibeträge, die Sie geltend machen können, sparen können.

Die persönlichen Angaben werden benötigt, um Ihnen ein möglichst präzises Ergebnis berechnen zu können.

Welche Steuerfreibeträge können berechnet werden?

Mit unserem Steuerfreibetragrechner können Sie folgende Steuerfreibeträge berechnen:

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag kann auf private Einkünfte aus Kapitalvermögen angewendet werden.

Kinderfreibetrag

Den Kinderfreibetrag können Eltern nutzen. Dadurch soll das Existenzminimum des Kindes sicher gedeckt werden können.

Behindertenpauschbetrag

Die Höhe des Behindertenpauschbetrags hängt vom Grad und von der Art der Behinderung ab.

Übungsleiterfreibetrag

Der Übungsleiterfreibetrag kann von Personen geltend gemacht werden, die sich neben dem Beruf gemeinnützig engagieren.

Ausbildungsfreibetrag

Der Ausbildungsfreibetrag ist für Eltern gedacht, die ihr Kind während einer Berufsausbildung finanziell unterstützen.

Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag wird von der Lohnsteuer abgezogen, wenn man über dem 64. Lebensjahr Arbeitslohn bezieht.

Steuerfreibetrag beantragen

Um den Freibetrag beantragen zu können, benötigt man die eigene Steuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer sowie das Formular 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung'. Hier gibt es das richtige Formular zum kostenlosen Download!

Jetzt beantragen!

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz § 32a Einkommensteuertarif
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz § 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag

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