Einkommensteuertarif berechnen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Einkommensteuertarif gibt an, wie viel Steuern auf ein gegebenes zu versteuerndes Einkommen zu zahlen sind. Der Einkommensteuertarif ist also der Steuertarif zur Einkommensteuer.

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Berechnung der Steuer mit dem Einkommensteuertarif

Wenn die Einkommensteuer berechnet werden soll, müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden, unter anderem:

In Deutschland wird die Steuer für das Einkommen progressiv berechnet. Das bedeutet, mit steigendem Einkommen erhöht sich der Steuersatz.

Einkommen in Euro (pro Person)Steuersatz
bis 11.604 Euro GrundfreibetragNullzone: es muss keine Einkommensteuer bezahlt werden
ab 11.604 EuroEingangssteuersatz: 14 Prozent
ab 61.972 EuroSpitzensteuersatz: 42 Prozent
ab 277.826 EuroReichensteuersatz: 45 Prozent

Der jeweils gültige Einkommensteuertarif wird im Einkommensteuergesetz festgelegt. Das Splittingverfahren für Ehegatten verfügt dabei über gesonderte Regelungen.

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Der Einkommensteuertarif beim Splittingverfahren für Ehegatten

Das Einkommen beider Ehegatten wird beim Splittingverfahren gemeinsam veranlagt und für die Berechnung halbiert. Durch das Splitting haben Ehepartner die Möglichkeit, die Steuerbelastung zu senken. Dies ist der Fall, wenn einer der Ehegatten wesentlich mehr verdient als der andere.

Von den Vorteilen des Splittingverfahrens profitieren hauptsächlich Ehepartner mit unterschiedlich hohen Einkünften. Sie haben dadurch eine geringere steuerliche Belastung. Auch Familien, bei denen nur ein Partner berufstätig ist, können einen Nutzen durch die Zusammenveranlagung ziehen. Es gibt aber auch einige Nachteile. Personen in eheähnlichen Gemeinschaften können keine Zusammenveranlagung beantragen und von den Steuervorteilen profitieren.

Ehepartner mit ähnlich hohem Einkommen und Familien, bei denen beide Partner berufstätig sind, haben keine steuerlichen Vorteile. Außerdem verleitet das Ehegattensplitting den Partner in Steuerklasse 5 dazu, keinen Job aufzunehmen. Meistens ist das die Ehefrau.

Einkommensteuertarif berechnen und Lohnsteuer abführen

Der Arbeitgeber behält die Steuer vom Arbeitsentgelt ein und führt sie an das zuständige Finanzamt ab. Das Unternehmen reicht dazu eine elektronische Lohnsteueranmeldung für den Arbeitnehmer ein.

Danach bezahlt er die Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt. Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten am Ende eines jeden Jahres eine Lohnsteuerbescheinigung aushändigen. Diese Bescheinigung muss nicht nur die Lohnsteuer auflisten, sondern auch die Beiträge zur Sozialversicherung, zur Kirchensteuer und zum Solidaritätszuschlag.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz »
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuertarif im Einkommensteuergesetz »

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