Hausratversicherung: Möbel und Inventar versichern

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Hausratversicherung ist eine klassische Sachversicherung die Gebrauchsgegenstände, Einrichtungen und Verbrauchsgegenstände des Haushaltes für den Schadensfall sowie Verlust durch Raub, Diebstahl oder Vandalismus absichert.

Die Hausratsversicherung ist somit darauf bezogen, den Hausrat des Versicherungsnehmers so abzusichern, dass im Schadensfall der Wiederbeschaffungswert erstattet wird und der Schaden so geregelt wird.

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Leistungsumfang und Kostenübernahme einer Hausratversicherung im Schadensfall

Die Hausratversicherung schützt den Hausrat vor:

  • Zerstörung durch Vandalismus
  • Verlust im Zuge diverser Schadensfälle
  • Verlust im Zuge eines Diebstahls

Ein wichtiger Aspekt im Zuge der Schadensregulierung ist der Versicherungsort, der in der Police festgelegt wird. Um Schadensfälle regulieren zu können, muss die Hausratsversicherung entsprechend für den Ort, an dem der Schaden entstanden ist, erstellt worden sein.

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Welche Gefahren deckt eine Hausratversicherung ab?

Neben der allgemeinen Definition der Hausratsversicherung und der Bedeutung des Versicherungsortes für die Absicherung des Hausrates sind es allem voran die potenziellen Gefahren, die über die Versicherungspolice abgedeckt werden, die entscheiden, ob im Schadensfall der Wiederbeschaffungswert bezahlt wird.

Grundsätzlich gilt, dass nur jene Gefahrenbereiche von der Versicherung abgedeckt werden, die in der Police explizit angeführt werden. Jedoch gibt es allgemeine Gefahren, die beinahe von jeder Hausratsversicherung abgedeckt werden.

Hierzu zählen mitunter:

  • Schäden durch Feuer
  • Schäden durch Leitungswasser
  • Schäden durch Sturm oder Hagel
  • Schäden und Verluste durch Einbruchsdiebstahl
  • Schäden und Verluste durch Vandalismus

Wichtig im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Gefahrenbereichen ist die klare Unterteilung in sogenannte Gefahrenunterkategorien.

Zu diesen zählen zum Beispiel die Gefahr eines Blitzschlages oder einer Explosion.

Diese Gefahrenherde zählen zur Übergruppe Feuer, müssen jedoch klar in der Versicherungspolice definiert sein, um auch wirklich als Bestandteil der Hausratversicherung im Schadenfall abgedeckt zu sein.

Welche Kosten werden über die Hausratversicherung abgesichert?

Neben den allgemeinen Gefahrenherden, die von einer Hausratsversicherung abgedeckt werden, gibt es auch unterschiedliche Kosten, die im Zuge eines Versicherungsfalls von der Versicherungsanstalt übernommen werden.

Diese Kosten sind in der Regel immer und ausnahmslos mit der Regulierung des entstandenen Schadens verknüpft und können somit nur im Zuge der Schadensregulierung in Anspruch genommen werden.

Übliche Kosten, die von der Hausratversicherung übernommen werden, sind:

  • Die Aufräumungskosten sowie Entsorgungskosten im Schadensregulierungsfall
  • Die Bewegungs- und Schutzkosten sowie Transport und Lagerkosten
  • Die Kosten für Schlossänderungen nach Einbrüchen
  • Die Kosten für Reparaturen von Gebäudeschäden
  • Die Kosten für Reparaturen von wasserbedingten Schäden
  • Die Kosten für provisorische Schadensregulierungsmaßnahmen

Es gilt jedoch auch im Bereich der Kostenübernahme immer darauf zu achten, dass nur jene Kosten, welche über die Versicherungspolice von der Hausratsversicherung abgedeckt sind, übernommen werden.

Darüber hinaus gelten für Versicherungen oftmals Leistungsgrenzen bezüglich der Kostenübernahmen. Ein Versicherungsnehmer hat somit nicht zwingend den Anspruch auf eine vollständige und umfassende Kostenübernahme durch die Versicherung.

  • Sämtliche Veränderungen der Lebenssituation (z. B. Anschaffung hochwertigen Hausrats) sollten der Versicherung umgehend mitgeteilt werden, um die Deckungssumme entsprechend anzupassen.

Ist das Fahrrad in der Hausratversicherung mitversichert?

Der Diebstahl eines Fahrrades ist nur dann durch die Hausratversicherung abgedeckt, wennn das Fahrrad explizit in die Versicherung mit einbezogen wurde.

In der Regel deckt die Hausratversicherung nämlich nur dann den Schaden eines gestohlenen Fahrrades, wenn dieses am Versicherungsort gestohlen wurde. War man unterwegs und hat das Fahrrad vor einem Supermarkt oder am Bahnhof abgestellt, kann es sein, dass die Versicherung den entstandenen Schaden nicht übernimmt.

Um in einem solchen Fall den Schaden dennoch über die Hausratversicherung abgedeckt zu wissen, sollte in jedem Fall die Versicherungspolice entsprechend erweitert werden.

Denn nur wenn das Fahrrad allgemein als Gebrauchsgegenstand in der Versicherung angeführt ist, wird der Schadensfall auch abseits des Versicherungsortes von der Versicherung übernommen.

Hausrat- oder Fahrradversicherung – was ist besser?

Wer eine bestehende Hausratversicherung hat und diese nicht wegen einem einzelnen Fahrrad aufstocken möchte und so womöglich schlechtere Konditionen vermeiden möchte, dem bietet sich die Alternative in Form einer Fahrradversicherung.

Diese besondere Form der Hausratversicherung ist eine sogenannte ergänzende Versicherungsoption, die den Versicherungsnehmer für den Schadensfall in Form von Beschädigung oder Diebstahl eines Fahrrades absichert.

In der Regel können diese Versicherungspolicen mit wenig Aufwand und für geringe jährliche Versicherungsprämien abgeschlossen werden.

Wie viel kostet eine Hausratversicherung?

Die gebotenen Versicherungsleistungen sowie die Kosten der Hausratversicherung fallen sehr unterschiedlich aus.

Je nachdem welche Leistungen in der Hausratversicherung enthalten sind und welche Konditionen in der Police festgelegt wurden, können sich die jährlich anfallenden Kosten stark unterscheiden.

Einfache Versicherungspolicen gibt es bereits ab 10 Euro monatlich. Umfassende Versicherungen mit einem hohen Deckungsniveau können jedoch auch ein Vielfaches dieses Wertes veranschlagen.

Letztlich sind die Kosten der Hausratversicherung somit abhängig von:

  • Den Versicherungsleistungen
  • Den grundsätzlichen Vertragskonditionen

Aus diesem Grund können nur schwerlich einheitliche Kosten und Gebühren für eine Hausratversicherung genannt werden. Wichtig für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ist es, vor Abschluss der Versicherungspolice einzelne Angebote miteinander zu vergleichen und so den bestmöglichen Preis, sowie die bestmögliche Versicherungsleistung zu erhalten.

Sind günstige Versicherungen wirklich schlechter als teure?

Grundsätzlich nicht, jedoch sollte immer bedacht werden, dass günstige Angebote im Leistungsspektrum der Versicherungspolice oftmals Abstriche mit sich bringen. Ein günstiger Tarif kann niemals das Leistungspaket einer teuren Versicherungspolice mit sich bringen.

  • Wer jedoch auf unnötige Versicherungsleistungen verzichtet, der kann so dank einer günstigen Police die Kosten der Hausratversicherung gezielt senken und somit bis zu 200 Euro jährlich einsparen.

Die optimale Versicherungssumme einer Hausratversicherung

Zu niedrige Versicherungswerte sind im Zusammenhang mit der Hausratpolice ein ernstes Problem. Bei einer zu hoch angesetzten Versicherungssumme, wird der Vertrag zwar teuer. Im Schadensfall ist der Fehltritt aber oft folgenlos. Schwerer wiegt dagegen eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme. Die Versicherungswirtschaft spricht in diesem Fall auch von der Unterversicherung.

  • Der Hausrat ist 62.500 Euro wert. Der Vertrag zur Hausratversicherung enthält aber nur eine Versicherungssumme von 50.000 Euro. Damit ist der Haushalt zu 25 Prozent unterversichert.

Wird bei einem Brand alles vernichtet, bleibt die Familie auf 12.500 Euro Schaden sitzen. Das Problem: Eine Unterversicherung wirkt sich auch bei teilweiser Schädigung des Hausrats aus. Geht der Fernseher im Wert von 7.500 Euro kaputt, ersetzt die Hausratversicherung nur 75 Prozent des Schadens – also 5.625 Euro.

Unterversicherung mit der richtigen Versicherungssumme vermeiden

Wer eine Hausratversicherung abschließt, muss zur Vorbereitung eine Inventurliste machen und sollte diese regelmäßig aktualisieren. Wichtig sollte dem Versicherten hier übrigens sein, dass der Versicherer nicht nach der Zeitwertmethode entschädigt – sondern auf Basis der Wiederbeschaffung.

Das „Buchführen“ ist im Zusammenhang mit dem Hausrat sicher keine einfache und praxisnahe Lösung. Inzwischen fest verankert ist in den Verträgen der sogenannte Unterversicherungsverzicht. Hier wird eine pauschale Versicherungssumme über die Wohnfläche berechnet.

Dabei wird ein festgelegter Eurobetrag mit der Quadratmeterfläche des Wohnraums multipliziert. Das Ergebnis entspricht jenem Betrag, der zur Grundlage im Versicherungsvertrag wird. In vielen Situationen ist diese Wertermittlung praktikabel. Sofern der Hausrat aber deutlich teurer ist, sollte eine Bestandsbestimmung mit Realwertermittlung erfolgen.

Hausratversicherung auch bei Wohngemeinschaften

Auch Wohngemeinschaften kommen nicht ohne Hausratversicherung aus. Denn wer in dieser Form, nicht privat liiert, mit anderen Menschen zusammen lebt, muss sich Gedanken machen, welche Form der Hausratversicherung sinnvoll ist und wie die im Schadensfall entstehenden Kosten für die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aufgeteilt werden.

Jeder Bewohner benötigt explizit eine eigene Police

Im Kontext von Wohngemeinschaften ist bei der Hausratversicherung aber unbedingt zu berücksichtigen, wie diese Hausratversicherung geregelt ist, sprich: wer der eigentliche Versicherungsnehmer ist.

Ist nur eine Person, möglicherweise jene, welche am längsten in der WG beheimatet ist, als Versicherungsnehmer eingetragen, so müssen alle anderen Mitbewohner eine eigene Police für ihr jeweiliges Zimmer abschließen.

Leider ist das vielen Betreibern bzw. Bewohnern eine WG selten bekannt, weshalb es hier schon mal zu Komplikationen in der Auseinandersetzung mit der Versicherung kommen kann.

Nicht nur Verbraucherzentralen weisen immer wieder darauf hin, dass die übliche Formulierung bei einer solchen Hausratversicherung alle Gegenstände von 'Untermietern' ausschließt.

Auch wenn also eigentlich alle Bewohner gleichberechtigt sind, muss jeder einzelne explizit eine Versicherung für die Gegenstände in seinem Zimmer abschließen. Anderenfalls zahlt die Versicherung nicht und die monetären Kosten sind neben dem entstandenen Ärger groß.

Wann kann die Hausratversicherung gekündigt werden?

Grundsätzlich kann eine Hausratsversicherung nur zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die meisten Versicherungspolicen auf ein Jahr abgeschlossen werden und im Falle der nicht erfolgten Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert werden.

  • Um die Hausratversicherung kündigen zu können, muss die Kündigung form- und fristgerecht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Police gekündigt werden und empfiehlt es sich, die Kündigung nachweislich (eingeschrieben) an den Versicherungsträger zu versenden.

Eine Kündigung der Hausratversicherung ist möglich, wenn:

  • Ein Anrecht auf Sonderkündigung vorliegt
  • Die Versicherungspolice mind. 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird
  • Die Kündigung zum Vertragsende form- und fristgerecht erfolgt ist

Des Weiteren ist zu beachten, dass eine Kündigung vom Versicherungsträger bestätigt werden muss und diese Bestätigung verweigert werden kann, wenn zum Zeitpunkt der Aufkündigung der Versicherung Prämienzahlungen ausstehen.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Versicherungen?

Für die Kündigung einer Hausratversicherung gibt es nur in begrenztem Maße ein Sonderkündigungsrecht. Eine der wenigen Ausnahmeregelungen bezieht sich auf die Gründung eines gemeinsamen Hausstandes.

Wenn zwei Personen einen gemeinsamen Haushalt gründen und beide über eine Hausratversicherung verfügen, kann im Zuge einer Sonderkündigung die jüngere der beiden Versicherungspolicen vorzeitig aufgekündigt werden.

Ebenso bieten viele Versicherungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund persönlicher Veränderungen die Versicherungspolice kündigen möchte und die künftige Versicherung erneut durch den alten Versicherungsträger gewährleistet wird.

Musterkündigungsschreiben für die Hausratversicherung

Um eine Hausratversicherung zu kündigen, muss der Versicherungsnehmer dies form- und firstgerecht schriftlich mitteilen. Hierbei ist es wichtig, alle relevanten Versicherungsdaten in die Kündigung mit einzubeziehen und das eindeutige Datum, mit welchem die Hausratversicherung enden soll, zu benennen.

Beispiel: Kündigungsschreiben Hausratversicherung

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterhausen

Datum

Versicherungsunternehmen
Abteilung
Anschrift
PLZ und Ort

Versicherungsnummer: XXXXX

Kündigung meiner Hausratversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die unter oben genannter Versicherungsnummer bestehende Hausratversicherung fristgerecht zum XX.XX.XXXX.

Mit Ablauf des Versicherungsvertrages erlischt ebenfalls die Einzugsermächtigung von meinem Bankkonto. Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung an die oben genannte Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift (handschriftlich)

Kündigungsschreiben Hausratversicherung

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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