Rentenversicherung - unsere staatliche Altersvorsorge

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Rentenversicherung ist in Deutschland eine gesetzlich geregelte Versicherung mit dem vornehmlichen Zweck, die Altersvorsorge von Beschäftigten sicherzustellen.

Für die meisten Arbeitnehmer gilt eine Versicherungspflicht, allerdings gibt es auch die Möglichkeit, freiwillig an der Rentenversicherung teilzunehmen.

Außerdem dient diese Versicherung aber auch der Absicherung in Fällen von verminderter Erwerbsfähigkeit oder der Versorgung von Hinterbliebenen.

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Nach diesem Prinzip verfährt diese Versicherung

Das Prinzip, nach dem diese Form der Versicherung durchgeführt wird, nennt sich “Umlageverfahren”. In diesem “Generationenvertrag” ist geregelt, dass die aktuell Tätigen den Unterhalt der nicht mehr Arbeitenden übernehmen, dafür im Gegenzug aber das Recht erwerben, später ebenfalls Gelder aus der Rentenversicherung zu erhalten.

Für Selbständige gelten dabei besondere Regelungen, das Gros der Berufstätigen in Deutschland wird aber über die normale Pflichtversicherung abgewickelt.

Der zuständige Träger ist die “Deutsche Rentenversicherung”, eine eigene Versicherung haben nur die Selbständigen und deren Angehörige aus den Branchen Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Dort heißt der Träger Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (abgekürzt als SVLFG).

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Welche Leistungen umfasst die Rentenversicherung?

Insgesamt werden drei Arten von 'Renten' angeboten. Diese sind wie folgt:

Bemessen wird die Höhe der Rente vor allem über Dauer und Umfang der geleisteten Zahlungen in diese Versicherung durch einen Teilnehmer.

Hinzu kommen aber auch sogenannte Entgeltpunkte. So werden zum Beispiel Kindererziehungszeiten angerechnet, auch durch eine wahrgenommene Ausbildung zwangsläufig beitragsfreie Zeiten können berücksichtigt werden.

  • Die Knappschaftsversicherung ist die Rentenversicherung der Bergleute, Bahnmitarbeiter und Seeleute. In ihr gelten besondere Bedingungen, seit 2005 sind die letzteren beiden Berufsgruppen in die Knappschaft eingegliedert.

Wie viele Menschen profitieren von dieser Form der Versicherung?

Bezieher einer klassischen Rente gibt es in Deutschland etwa 20 Millionen, von denen etwa 17 Prozent eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten. Allerdings bezogen im Jahr 2012 3,7 Millionen von ihnen nur eine Rente von bis zu 300 Euro und 6 Millionen eine solche von bis zu 500 Euro.

Hinzu kommen in Deutschland weitere Formen der Renten, die man erhalten kann, ohne dass man zuvor selbst eingezahlt hat. Dazu gehören in Deutschland unter anderen die Waisenrente, die Witwenrente oder die Erziehungsrente.

  • Die gesetzliche Rentenversicherung existiert in Deutschland bereits seit 1889. Damit war Deutschland in diesem Bereich weltweiter Vorreiter. Nachzügler wie beispielsweise die Schweiz führten eine Rentenversicherung erst 1948 ein, also mehr als ein halbes Jahrhundert später.

Berechnung des Rentenbescheids

Berechnet wird die voraussichtlich zustehende Rente vom Versicherungsträger unter Berücksichtigung der geleisteten Versicherungszeiträume.

Seit 2002 verschickt der Rententräger jährlich Bescheide mit dem derzeitigen Stand dieser Informationen. Einsprüche können so rechtzeitig eingelegt werden, so dass man bei Renteneintritt auch die tatsächlich zustehende Rente erhalten wird.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  3. Bundesministerium der Justiz: SVLFG-Altersrückstellungsverordnung

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