Behindertenpauschbetrag

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Behindertenpauschbetrag beträgt bis zu 7.400 Euro. Die Höhe von diesem Steuerfreibetrag ist vom Grad und von der Art der Behinderung abhängig.

In der Steuererklärung muss der Behindertenpauschbetrag unter den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen werden.

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Was ist der Behindertenpauschbetrag?

Der Pauschbetrag für Behinderte wurde eingeführte, um zum Beispiel den zusätzlichen Bedarf an Medikamenten aufzufangen. Dafür greift § 33b EStG (Einkommenssteuergesetz).

Ein Anspruch auf den Pauschbetrag für Behinderte besteht grundsätzlich bei einem Behinderungsgrad (GdB) von mindestens 50 liegt oder bei einem niedrigeren GdB Bezug von 25 Behindertenrenten bezogen werden. Der zweite Anspruchsgrund kann auch eintreten, wenn die Beweglichkeit der Betroffenen auf Dauer beschädigt ist bzw. die Behinderung ihren Ursprung in einer Berufskrankheit hat.

Sind die tatsächlichen Belastungen deutlich höher als der jeweils geltende Behindertenpauschbetrag, kann stattdessen der Abzug über die außergewöhnlichen Belastungen in Erwägung gezogen werden. In diesem Zusammenhang muss aber erst die nach § 33 Abs. 3 EStG geltende Grenze der Zumutbarkeit überschritten werden.

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Höhe des Behindertenpauschbetrags 2024 in der Übersicht

Grad der BehinderungHöhe des Pauschbetrags
20384 Euro
30620 Euro
von 35 und 40860 Euro
von 45 und 501.140 Euro
von 55 und 601.440 Euro
von 65 und 701.780 Euro
von 75 und 802.120 Euro
von 85 und 902.460 Euro
von 95 und 1002.840 Euro
Hilflos (H), Blind (Bl), Taubblind (TBI)7.400 Euro
Je nach Grad der Behinderung kann ein anderer Behindertenpauschbetrag geltend gemacht werden. Jetzt auf einen Blick den Pauschbetrag für Behinderte berechnen.
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Voraussetzungen für den Behindertenpauschbetrag

Die Voraussetzungen für den Behindertenfreibetrag sind die Feststellung der Behinderung durch ein ärztliches Gutachten. Dabei wird durch den Arzt ein Grad der Behinderung festgelegt. Neben einem bestimmten Behinderungsgrad gibt es weitere Bestimmungen und Besonderheiten rund um den Steuerfreibetrag in der Steuerlast bei einer Behinderung.

  • Eine Kur oder eine Haushaltshilfe können als außergewöhnliche Belastung zusätzlich abgesetzt werden.
  • Wer blind ist, erhält einen erhöhten Behindertenfreibetrag von 7.400 Euro.
  • Ein Kind mit Behinderung erhält ebenfalls den Behindertenpauschbetrag, der auch auf die Eltern übertragbar ist.
  • Auch Fahrtkosten können unter gewissen Voraussetzungen als Werbungskosten abgesetzt werden. Bei Geh- und Stehbehinderungen (GdB von mindestens 80 bzw. von mindestens 70 plus Merkzeichen G) können 900 Euro geltend gemacht werden. Bei denselben Behinderungen mit Merkzeichen aG und H sind es 4500 Euro, die angerechnet werden können.

Behindertenpauschbetrag beantragen

Der Behindertenpauschbetrag wird als Steuerfreibetrag nicht automatisch gewährt, so wie das beim Grundfreibetrag der Fall ist. Steuerlich geltend gemacht kann der Antrag beim Finanzamt beim jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich unter dem Punkt "Außergewöhnliche Belastungen".

Der gesamte Behindertenpauschbetrag kann auch dann rückwirkend für das gesamte Jahr geltend gemacht werden, wenn eine Behinderung erst im Laufe des Kalenderjahres aufgetreten ist.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Behindertenpauschbetrag (§33, Absatz 3, Einkommensteuergesetz)

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