Der große Ratgeber zum Thema Finanzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Geld sparen durch Finanzwissen?

In der Steuererklärung stecken große Chancen, seine Finanzen aufzubessern. Diverse Ausgaben können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, um eine Rückzahlung zu erhalten.

Manchmal ist auch ein Steuerklassenwechsel für die Finanzen von Vorteil.

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Finanzen: Wer muss Steuern zahlen?

Steuern wie beispielsweise die Lohnsteuer, Kfz-Steuer oder Mehrwertsteuer sind in Deutschland über das Einkommenssteuergesetz geregelt.

Über § 1 EStG legt es fest, dass Personen mit einem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland oder dem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Im Klartext bedeutet dies, dass entweder Lohnsteuer abgeführt wird oder Vorauszahlungen festgelegt werden. Letztere sind insbesondere für Selbstständige und Freiberufler der Fall, deren tatsächliche Einkünfte erst mit dem Abschluss des Geschäfts- bzw. Steuerjahres feststehen.

Finanzen: Die Steuererklärung richtig nutzen

Eine automatische Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung gibt es zwar nicht, dennoch können Steuerzahler beispielsweise durch die Steuerklassenkombination 3/5, eine Nebentätigkeit oder andere Gründe zur Steuererklärung verpflichtet sein.

Auch die freiwillige Abgabe einer Steuerklärung kann sich in Form einer Erstattung bezahlt machen, da das Steuerrecht die Geltendmachung verschiedener Aufwendungen anerkennt.

Beispiel: Man bespart zur gesetzlichen Rente parallel einen privaten Rentenvertrag. Dieser kann – sofern er gewisse Bedingungen erfüllt – steuermindernd wirken. Als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung angegeben, kann sich so eine Entlastung in der Sparphase ergeben.

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Was kann noch alles über die Steuer geltend gemacht werden?

Von der Steuer können unter anderem folgende Kosten abgesetzt werden:

  • Fahrtkosten zum Büro/zur Arbeitsstätte
  • Betreuungskosten für Kinder
  • Kosten für eine Zweitwohnung (berufsbedingt)
  • Aufwendungen aus Vermietung
  • und Versicherungsprämien

In Summe kann sich hieraus eine erhebliche Entlastung zugunsten der Finanzen des Steuerpflichtigen ergeben.

  • Wer die Erklärung nicht selbst anfertigen will, kann die Lohnsteuerhilfe oder einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Kosten und Nutzen sind hier abzuwägen.

Steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen

In Deutschland unterliegen Kapitalerträge (z.B. Zinserträge, Dividenden und andere Erträge aus Kapitalvermögen) der Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (bei Kirchenzugehörigkeit). Es gibt jedoch Ausnahmen von der Abgeltungsteuer, beispielsweise für Erträge aus bestimmten Anlageformen (z.B. betriebliche Altersvorsorgeverträge) oder Erträge aus der Veräußerung von Aktien, die länger als ein Jahr gehalten wurden.

Außerdem können Freigrenzen für Kapitalerträge in Anspruch genommen werden, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Für Einzelpersonen beträgt die Freigrenze im Jahr 2024 1.000 Euro, für Ehepaare 2.000 Euro.

Steuerliche Behandlung von Vermögenswerten

In Deutschland unterliegen Vermögenswerte (Immobilien, Aktien, Wertpapiere, Kunstgegenstände und Sammlerstücke) der Steuer. In welcher Form Steuern anfallen, hängt davon ab, ob der Vermögenswert verkauft oder vererbt wird und wie lange er gehalten wurde.

Im Falle eines Verkaufs von Vermögenswerten fallen in der Regel Kapitalertragssteuern an. Ausnahmen von der Kapitalertragssteuer ist zum Beispiel der Verkauf von Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten wurden. In diesem Fall sind die Erträge lediglich der Einkommensteuer unterworfen.

Werden Vermögenswerte vererbt, fällt in der Regel Erbschaftssteuer an, wenn das Erbe einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Die Höhe des Freibetrags und der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert des Vermögens und der Beziehung zwischen Erblasser und Erben.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Einkommensteuergesetz (EStG) - § 1 Steuerpflicht

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