Die Haftpflichtversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Mit einer Haftpflichtversicherung schützt sich der Versicherte vor eventuellen Schadenersatzforderungen Dritter. Um eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, ist ein entsprechender Versicherungsvertrag notwendig.

Lediglich in einigen Bereichen, die als risikoreich eingestuft sind, schreibt der Gesetzgeber eine solche Versicherung vor, etwa für Fahrzeugführer oder aktive Jäger.

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Leistungen der Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist schon deshalb sinnvoll, weil Schäden in den unterschiedlichen Kontexten entstehen und mitunter immense Kosten für den Verursacher nach sich ziehen können. Am häufigsten treten Schäden in den folgenden Lebensbereichen auf:

  • im Straßenverkehr (zu Fuß, beim Autofahren, beim Motorradfahren oder bei der Nutzung des Fahrrads)
  • im Berufsleben (am Arbeitsplatz oder auf dem Weg hin zur Arbeitsstelle oder auf dem Heimweg)
  • im Privatleben (beim Putzen daheim, beim Spaziergang)

Die Leistungen einer Haftpflichtversicherung umfassen also:

  • Personenschäden (etwa Behandlungskosten, Schadenersatzforderungen
  • Sachschäden (z. B. Kosten für beschädigte Fahrzeuge, Mobiliar)
  • Vermögensschäden (die meist aus Personen- oder Sachschäden heraus entstehen, z. B. Einkommens- oder Umsatzausfall)
  • Nicht zum Leistungsumfang einer Haftpflichtversicherung zählen hingegen Glasschäden (hier gibt es eigene Glasversicherungen), Schäden am Handy (diese können mit einer eigenen Handyversicherung abgedeckt werden) sowie Schäden, die in den Bereich der Berufshaftpflicht (vor allem Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte oder Steuerberater sollten eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen) fallen.

Schadensfälle, für die diese Versicherung die Regulierung übernimmt, können sowohl durch den Versicherten, durch Mitversicherte und sogar durch Haustiere verursacht werden. Deshalb werden unterschiedliche Arten der Haftpflichtversicherung angeboten.

  • Es gibt zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung für das Kfz, vorhandenen Haus- und Grundbesitz, die Tierhaltung, für Gewässerschäden, für Bauherren, für die Jagd oder den Wassersport. Darüber hinaus gibt es die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Umwelt-Haftpflichtversicherung.
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Wer ist in einer Haftpflichtversicherung mitversichert?

Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages für eine Haftpflichtversicherung ist es sinnvoll, sich darüber zu informieren, welche Personen mitversichert sind. Wer eine private Haftpflichtversicherung abschließt und nicht einen Singeltarif wählt, der versichert nicht nur sich selbst, sondern automatisch auch die folgenden Personen:

Wer seinen Ehe- oder Lebenspartner mitversichern möchte, der muss dies mithilfe eines eigenen Antrags in die Wege leiten. Bezüglich mitversicherter Kinder ist oft nicht klar, dass nicht nur leibliche Kinder gemeint sind, sondern auch Adoptiv-, Stief- sowie Pflegekinder.

Wie hoch ist die Versicherungssumme und Selbstbeteiligung in der Haftpflichtversicherung?

Wer nach einem Anbieter für eine derartige Versicherung sucht, sollte vor allem auf die Höhe der Deckungs- bzw. Versicherungssumme sowie der Selbstbeteiligung achten. Einige Versicherungen teilen die Gesamtdeckungssumme auf Personen- und Sachschäden auf. Ist dies der Fall, dann ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass die Deckungssumme für Personenschäden bei mindestens 5 Millionen Euro liegt.

Für Sachschäden sollte sie mindestens eine Million Euro betragen. Die Deckungssummen sollten im Versicherungsvertrag festgehalten sein, denn die vereinbarten Summen stellen die jeweiligen maximalen Entschädigungsleistungen dar, die vom Versicherungsunternehmen bei den entsprechende Schäden übernommen werden.

Viele Anbieter haben Tarife, in denen eine Selbstbeteiligung enthalten ist. Das bedeutet, dass der Versicherte sich, bis zu einem vertraglich festgelegten Betrag, selbst an der Regulierung eines Schadens beteiligt. Erst die über der Selbstbeteiligung liegenden Kosten werden dann von der Haftpflichtversicherung übernommen.

Was darf eine Haftpflichtversicherung kosten?

Wie viel eine Haftpflichtversicherung pro Jahr kostet, hängt vor allem von drei verschiedenen Faktoren ab. Als Hauptkriterien für die Kosten werden genannt:

  • gewählter Tarif (Singeltarife sind meist günstiger)
  • vereinbarter Leistungsumfang
  • die Höhe der Deckungssummen

Für Singles gibt es eine Haftpflichtversicherung bereits für drei bis 4 Euro im Monat. Allerdings haben Vergleiche gezeigt, dass Singletarife von etwa 60 Euro jährlich ein angemessenes Verhältnis zwischen Preis und Leistung bieten.
Für Familien bieten viele Versicherungen Tarife an, die maximal 80 Euro kosten und alle wichtigen Leistungen beinhalten.

Man kann die Kosten für eine solche Versicherung übrigens auch dadurch senken, dass man eine Selbstbeteiligung vereinbart. Je höher diese ist, desto günstiger werden die Versicherungsbeiträge. Viele Versicherungsunternehmen werben zwar mit Tarifen ohne Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) führen aber im Kleingedruckten dennoch solche Selbstbehalte auf, etwa bei Forderungsausfall, bei Schäden an gemieteten Einrichtungsgegenständen oder bei Schadensfällen, die durch sogenannte "deliktunfähige" Kinder verursacht werden. Aus diesem Grund sollte man stets das kleingedruckte und die Produktdetails lesen.

Wann kann man eine Haftpflichtversicherung kündigen?

Grundsätzlich ist eine Kündigung der Privathaftpflicht auf Basis des:

  • außerordentlichen und
  • ordentlichen Kündigungsrechts

möglich. Letzteres zielt auf das Kündigen zum Ablauf der Versicherungsperiode ab.

Diese beläuft sich allgemein auf ein Jahr. Zwar kann per Vertrag über mehrere Jahre auf die Ausübung dieses Rechts verzichtet werden. Nach § 11 Abs. 4 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist aber ab dem Ende des dritten Versicherungsjahres jederzeit eine Kündigung – unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist – möglich.

  • Die Kündigungsfrist aus dem Vertrag ist unbedingt einzuhalten, da die Versicherung sonst weiter besteht.

Außerordentliche Kündigung als Alternative

Das außerordentliche Kündigungsrecht greift in der Regel dann, wenn der Versicherer:

  • den Beitrag anpasst (ohne Leistungserhöhung)
  • einen Schaden reguliert
  • die Freistellung des Versicherten im Schadensfall ablehnt
  • das versicherte Risiko wegfällt.

Letztgenannter Fall trifft beispielsweise in der Tierhalterhaftpflicht zu, wenn das versicherte Tier verstirbt. Die Kündigung der Haftpflichtversicherung im Schadensfall oder im Zusammenhang mit einer Beitragsanpassung wird oft als Sonderkündigungsrecht bezeichnet und ist an eine Kündigungsfrist von einem Monat gebunden.

Haftpflichtversicherungen von der Steuer absetzen

Die Haftpflichtversicherung nennt man in der Steuererklärung eine Vorsorgeaufwendung. Sie kann deswegen als solche abgesetzt werden.

Die Beiträge, die dann in der Steuererklärung für solche Aufwendungen für eine Versicherung anzugeben sind, werden in Zeile 48 vermerkt.

Diese Art von Vorsorgeaufwendung fällt mitunter auch auf den Posten Sonderausgaben in der Steuererklärung.

Aber nicht nur eine private, normale Haftpflichtversicherung lässt sich über die Steuer absetzen.

Folgende Haftpflichtversicherungen sind ebenfalls von der Steuer absetzbar:

  • Autohaftpflicht
  • Bootshaftpflicht
  • Familienhaftpflicht
  • Tierhaftpflicht
  • Hausbesitzerhaftpflicht

Welche Voraussetzungen gibt es, um die Beiträge abzusetzen?

Die grundlegende Voraussetzung ist, dass generell steuerpflichtige Einnahmen vorliegen.

Der Gesetzgeber hat hier aber Höchstgrenzen festgelegt, bis zu welchen solche Vorsorgeaufwendungen in der Steuer berücksichtigt werden können. Diese sind aber unterschiedlich und müssen im Einzelfall geprüft werden.


Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag
  2. Bundesministerium der Justiz: Haftpflichtgesetz »

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