Das System der Sozialversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die gesetzliche Sozialversicherung stellt das Grundgerüst der sozialen Sicherheit in Deutschland dar. Sie ist dazu da, um wirtschaftliche Sicherheit zu gewähren, falls ein Ereignis eintrifft, das eine kurfristige oder langfristige Einschränkung der Erwerbstätigkeit bewirkt.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Geschichte der Sozialversicherung

Bis ins 19. Jahrhundert war Schutz gegen Krankheit, Unfälle und Armut im Alter nur rudimentär ausgeprägt. Mit zunehmender Industrialisierung wuchsen die Probleme durch eine wachsende Industriearbeiterschicht. Durch die Einführung der Sozialversicherung Ende des 19. Jahrhunderts entstand eine soziale Grundsicherung. In den 1880er Jahren schuf Deutschland mit der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung ein System aus Versicherungen, die zur sozialen Sicherheit der Arbeiter beitragen soll.

Im 20. Jahrhundert wurde die Sozialversicherung um zwei weitere Zweige – die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung – ergänzt.

Möchten Sie mehr zum Thema Sozialversicherungsausweis erfahren? In diesem Artikel halten wir weitere Tipps für Sie bereit. Folgen Sie dem Link.
btn-pfeil

Jetzt informieren!

Zweige der Sozialversicherung

Insgesamt besteht die soziale Absicherung in Deutschland aus fünf eigenständigen Zweigen. Deren Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über Beitragseinnahmen.

Krankenversicherung (seit 1883)

Die gesetzliche Krankenverischerung deckt das Krankheitskostenrisiko. Durch sie werden Leistungen im Falle einer Krankheit bzw. medizinisch notwenigen Hilfe gedeckt. Die Versicherung übernimmt das Krankengeld, falls der Arbeitgeber keinen Lohn während der Arbeitsunfähigkeit mehr zahlt.

Beitragssatz: 14,6 Prozent/14,0 Prozent ermäßigt
Arbeitnehmeranteil: 7,3 Prozent

Unfallversicherung (seit 1884)

Durch die Unfallkassen wird das Risiko eines Arbeits- oder Wegeunfalls und von Berufskrankheiten gedeckt. Dabei übernimmt die Versicherung nicht nur Reha- und Wiedereingliederungsmaßnahmen. Unfallrenten oder die Übernahme von Behandlungskosten gehören genauso zu den Aufgaben dieser Versicherung.

Beitragssatz: Umlageverfahren (Unternehmen)
Arbeitnehmeranteil: -

Rentenversicherung (seit 1889)

Ihre Aufgabe ist die finanzielle Absicherung der Versicherten nach dem Ausscheiden aus ihrem Erwerbsleben. Getragen durch Beiträge, erwirbt jeder Versicherte durch Einzahlungen Rentenansprüche.

Beitragssatz: 18,6 Prozent
Arbeitnehmeranteil: 9,3 Prozent

Arbeitslosenversicherung (seit 1927)

Als Teil der Sozialversicherung fällt der Arbeitslosenversicherung die Arbeitsförderung zu. Dazu gehören Beratungstätigkeiten, die Vermittlung von Weiterbildungsmaßnahmen usw.

Beitragssatz: 2,5 Prozent
Arbeitnehmeranteil: 1,25 Prozent

Pflegeversicherung (seit 1995)

Krankheiten oder psychische Leiden ziehen für immer mehr Bürger die Notwendigkeit fremder Hilfe für den Alltag nach sich. Die Pflegekassen sollen diesen Bedarf durch Geld und Sachleistungen decken.

Beitragssatz: 3,05 Prozent
Arbeitnehmeranteil: 1,525 Prozent

Beitragsberechnung in der Sozialversicherung

Mitglieder der sozialen Versicherung zahlen Prämien, die anhand des Bruttoeinkommens errechnet werden. Der Arbeitgeber führt die Sozialabgaben direkt an die Einzugstelle ab, der Arbeitnehmer erhält nur den gekürzten (Netto)Lohn ausgezahlt.

  • Bis auf die Unfallversicherung, welche als Versicherung allein durch die Arbeitgeber zu finanzieren ist, teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beitragslast.

Abseits der bundeseinheitlich gleichen Beitragsbemessung ergeben sich in der Pflege- und Krankenversicherung Besonderheiten. Von den Krankenkassen kann ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben werden.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: SGB IV Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Sozialversicherung