Mehr Netto vom Brutto: Vorteile der Gehaltsumwandlung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Auf Löhne und Gehälter fallen Steuern und Sozialabgaben an. Aus Sicht der Beschäftigten sind diese Abzüge nicht nur ärgerlich, sie mindern auch das für die private Vorsorge zur Verfügung stehende Kapital. Im Zuge einer Gehaltsumwandlung lässt sich diesem Aspekt – zumindest teilweise – aus dem Weg gehen.

Was ist die Gehaltsumwandlung genau? Wie hoch kann die Entgeltumwandlung sein? Und welche Vorteile hat eine Gehaltsumwandlung in der Praxis für den einzelnen Beschäftigten?

Die Grundlagen der Gehaltsumwandlung

Von einer Gehalts- oder Entgeltumwandlung wird gesprochen, wenn Arbeitnehmer einen Teil des Bruttolohns zugunsten einer Direktversicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse umwandeln und so in die betriebliche Altersvorsorge investieren lassen.

Der große Vorteil ist ein Wegfall von:

  • Steuern und
  • Sozialversicherungsbeträgen

auf die Gehaltsumwandlung. Allerdings ist die Umwandlung nicht in unbegrenzter Höhe möglich. Beschäftigten setzt der Gesetzgeber Grenzen – in Form von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (gilt je Kalenderjahr).

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Gehaltsumwandlung: Vorteile auch im Alter

Im Hinblick auf die Gehaltsumwandlungen sind die Steuervorteile verlockend. Aber: Die Steuerzahlungen sind nachzuholen.

Denn Auszahlungen aus der begünstigten Altersvorsorge unterliegen später der Steuerpflicht. Da Senioren sich meist in einem günstigeren Steuertarif wiederfinden, wirkt sich die Umwandlung als Steuerverkürzung aus.

Unterm Strich ist auch nach Abzug der Steuern die Belastung geringer. Eine Gehaltsumwandlung nur aufgrund der Vorteile bei der Steuervermeidung ins Auge zu fassen, ist aber der falsche Weg.

Leibrenten aus privaten Sparverträgen (wie der Rentenversicherung) werden mit dem Rentenbeginn nur mit dem Ertragsteil besteuert. Dieser liegt beispielsweise bei einem Auszahlungsbeginn ab 65 Jahren bei 18 Prozent.

  • Es wird eine private Rente von 450 Euro bezogen. Durch die Ertragsteil-Regelung unterliegen nur 81 Euro der Steuer. Im Vergleich zur Rente aus der Gehaltsumwandlung ein Pluspunkt.

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz

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